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Energieausweis

Energieausweis für Wohngebäude

Allgemeine Informationen zum Gebäude-Energieausweis

Mit Inkraftreten der neuen Energieeinsparverordnung (EnEV)üzum 01. Oktober 2007 müssen alle Vermieter und Verkäufer den Energieverbrauch ihres Wohngebäudes in einem Gebäude-Energieausweis nachweisen.

Es kommen dabei zwei Bewertungsverfahren zum Einsatz: der Bedarfsausweis PURvisa Premium, dessen Grundlage der berechnete Energiebedarf ist oder der Verbrauchsausweis PURvisa, der den gemessenen Energieverbrauch auswertet. Beide Ausweisarten werden durch zertifizierte Energieberater erstellt und haben eine gesetzliche Gültigkeit von 10 Jahren ab Ausstellungsdatum.

Welche Art des Energieausweises benötigen Sie:
Verbrauchs- oder Bedarfsausweis?

Neben PURvisa dem verbrauchsorientierten Energieausweis, bieten wir auch PURvisaPremium, unseren bedarfsorientierten Energieausweis auf Nachfrage gern alternativ an. Bitte beachten Sie hierbei die:

Was ist der Unterschied zwischen verbrauchs- und bedarfsorientiertem Energieausweis

Die wichtigsten Unterschiede
PURvisa-
Verbrauchs-
ausweis
PURvisa Premium
Bedarfsausweis
Basis Berchnung
der Energie-
effizienz
Energiever-
brauchsdaten
Daten der Geäudehülle
Nutzerverhalten Werte hängen vom Verhalten
des Letzten Nutzers ab
Spielt keine Rolle
Modernisierungs-
hinweise
Allgemeine Empfehlungen Objektspezifische
Empfehlung
Kosten Günstig: 69,- inkl. MwSt. Preis auf Anfrage
(ca. 100 - 800,- )
Erforderliche
Unterlagen
Energiever-
brauchsdaten
(3 Abrechnungs-
Perioden)
Gebäudespezi-
fische Unterlagen (Grundriss, etc.)

Wer braucht PURvisa, den verbrauchsorientierten Energieausweis?

Ab fünf Wohnungen in einem Gebäude ist der günstige Verbrauchsausweis zulässig. Auch kleinere Gebäude, bei denen der Bauantrag nach dem 01. November 1977 gestellt wurde oder entsprechend der 1. Wärmeschutzverordnung saniert wurden, können die verbrauchsorientierte Variante nutzen.

Wer braucht PURvisaPremium, den bedarfsorientierten Energieausweis?

Bei Neubauten und bei kleinen Gebäuden mit weniger als 5 Wohnungen, wenn der Bauantrag vor dem 01.11.1977 gestellt wurde (vor Inkrafttreten der ersten Wärmeschutzverordnung!). Dieser Ausweis ist wesentlich aufwendiger zu erstellen und daher auch teurer als der Verbrauchsausweis.

Wie bekomme ich meinen Energieausweis?

Auf den folgenden Seiten könne Sie sich über unsere Angebote
PURvisa und PURvisa Premium informieren.


Gern erläutern wir Ihnen alle Fragen rund um dieses Thema auch in einem persönlichen Gespräch, telefonisch unter unserer kostenfreien Service-Nummer: 0800 / 55 000 88 oder auch per
E-Mail: energieberatung@swni.de.


Nachfolgend bieten wir Ihnen die Möglichkeit einen Musterenergie- ausweis sowie die häufig gestellten Fragen (FAQs) als PDF herunter zu laden.

Um die Dateien anzuschauen und auszudrucken benötigen Sie den Acrobat Reader. Diesen können Sie hier kostenlos herunterladen.

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Schleussnerstraße 62
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Tel (0 61 02) 246-0
Fax (0 61 02) 246-231
E-Mail info@swni.de